Futurefun

 

Allgemeine Bedingungen

Artikel 1: ALLGEMEIN

  1. Die diesbezüglichen „Allgemeinen Bedingungen“ finden Anwendung auf die Lieferung von Diensten und auf alle Passagierfahrten, es sei denn, dass schriftlich eine oder mehrere dieser Bedingungen zu einem bestimmten Zweck nicht angewendet oder geändert werden. 
  2. Vereinbarungen kommen erst zustande nach schriftlicher Bestätigung. Reklamationen gegen den Inhalt einer solchen Bestätigung müssen innerhalb von acht Tagen nach Eingangsdatum in unserem Besitze sein.
  3. Wenn auch der Kunde beim Zustandekommen der Vereinbarung nach seinen eigenen „Allgemeinen Bedingungen“ verwiesen hat, prävalieren unsere diesbezüglichen Bedingungen über die des Kunden.
  4. „Air One Ballooning“ und „Future Fun Ballooning“ sind Handelsnamen der „Fun Ballooning BV“
  5. Die diesbezügliche Ballonfahrt ist den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. September 1936 bezüglich Luftverkehrsvereinbarungen und dazu später angewandter bzw. während der Fahrt geltender Änderungen unterworfen. In Anwendung dieses Gesetzes ist die Haftung des Beförderers für körperliche Schäden und mit dem Ableben verbundene Schäden auf einen Betrag beschränkt, der übereinstimmt mit SDR 16.667 pro Passagier (SDR = „Special Drawing Rights“ im Verhältnis zum Dollar) 

Artikel 2 : ANGEBOTE  UND  PREISE

  1. Alle von „Future Fun Ballooning“ gemachten Angebote sind freibleibend und gelten für einen Dauer von 14 Tagen. Falls innerhalb dieser Periode ein Angebot nicht akzeptiert wird, sind wir berechtigt das bereits gemachte Angebot wieder zurückzuziehen oder abzuändern. Mündliche Zusagen sind für „Future Fun Ballooning“ nicht bindend, es denn es ist eine schriftliche Bestätigung erfolgt.
  2. Die Dienste, welche von „Future Fun Ballooning“ angeboten wird, umfassen die zur Verfügungstellung von Tickets / Bestätigungsrechnungen / Ballongeschenkgutscheinen, die nach Bezahlung derselben dem Kunden das Anrecht auf eine Ballonfahrt bieten.
  3. Die Reservierungsbestätigungen können innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum kostenlos zurückgesandt werden. Nach diesen 8 Tagen wird angenommen, dass der Kunde seine diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen erfüllen wird.
  4. Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer (BTW), es sei denn dies ist ausdrücklich anders angegeben.
  5. Ballonfahrten werden nur dann durchgeführt / geliefert, wenn der gültige und bezahlte Geschenkgutschein/das gültige und bezahlte Ticket von „Future Fun Ballooning“, die gewöhnlich mit der Rechnung mitgeliefert zu werden, Mitarbeitern oder Bevoöömächtigten ausgehändigt werden. Dies hat immer vor Antritt der Ballonfahrt zu erfolgen. Eine Rechnung bzw. Rechnungen, die noch nicht vollständig bezahlt worden ist bzw. sind müssen vor Antritt der Ballonfahrt in bar beglichen werden. 
  6. Falls die schriftliche Auftragsbestätigung von dem mit dem Kunden mündlich vereinbarten Auftrag abweichen sollte, wird der Auftraggeber geachtet, mit der Abweichung einverstanden zu sein, wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung uns mitgeteilt hat, nicht mit der Änderung einverstanden zu sein.
  7. Falls sich die Kosten zum Ziele der Vertragserfüllung als Folge nichtvorhersehbarer Umstände erhöhen, sind wir berechtigt diese Preiserhöhung weiter zu verrechnen, es sei denn dies ist anders vereinbart worden. In diesem Falle ist der Kunde berechtigt die Vereinbarung zu annullieren.
  8. Geschenkgutscheine / Tickets für Ballonfahrten sind unbeschränkt gültig, falls diese jährlich verlängert werden bis die Fahrt stattgefunden hat. Tickets/ Geschenkgutscheine sind nicht gegen Geld rücktauschbar.

Artikel 3 : ZAHLUNGEN

  1. Die Bezahlung der Ballonfahrt hat spätestens 8 Tage nach Rechnungsstellung zu erfolgen, es sei denn dies ist anders vereinbart worden.
  2. Falls vereinbart worden ist, dass die Bezahlung der Ballonfahrt hinterher stattfinden wird, hat dies innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Ermässigung oder Kompensationsanspruch zu erfolgen.
  3. „Future Fun Ballooning“ hat das Recht bei Nichtbezahlung oder nicht rechtzeitiger Bezahlung die Vereinbarung, sofern noch nicht abgewickelt, ohne Gerichtsweg aufzuheben.
  4. Für geleistete Zahlungen wird niemals eine Rückerstattung von Geld stattfinden.
  5. Falls keine festen Startpunkte von „Future Fun Ballooning“ genutzt werden, gehen die anfallenden Kosten und Gebühren für örtliche Bewilligungen immer zu Lasten des Auftraggebers. Dies mit einem Minimum von € 25,- .

 

Artikel 4 : ANNULLIERUNGEN  UND  ÄNDERUNGEN

  1. Falls der Kunde die Vereinbarung bis spätestens 48 Stunden vor der geplanten Ballonfahrt annulliert, schuldet der Kunde dem Auftraggeber einen Betrag von 15 % der für den Auftrag vereinbarten Kosten.
  2. Im Falle der Annullierung einer Ballonfahrt innerhalb von 48 Stunden vor Antritt derselbe schuldet der Kunde „Future Fun Ballooning“ den gesamten vereinbarten Betrag.
  3. Der Kunde kann bis 48 Stunden vor Antritt der geplanten Ballonfahrt das Datum der Fahrt ändern. Die hierzu anfallenden Kosten betragen maximal € 25,- pro Passagier pro Änderung.
  4. „Future Fun Ballooning“ hat das Recht die Ballonfahrt zu annullieren, falls die Wetterverhältnisse eine garantiert sichere Ballonfahrt nicht zulassen. Diese Beurteilung liegt alleine im Kompetenzbereich des zuständigen Ballonpiloten. In diesem Fall erfolgt kein Schadensersatz oder eine Rückerstattung der einbezahlten Summe sondern wird in Absprache ein neues Datum vereinbart.
  5. Falls für ein geplantes Datum eine Passagier-„Gruppe“ vorgesehen ist und es kommen an diesem Tage Passagiere, die zu dieser Gruppe gehören, nicht zum vereinbarten Startpunkt, verfallen diese Tickets / Geschenkgutscheine ohne irgendwelchen Rückerstattungsanspruch. N:B . per passagier of per groep? is voor mij niet duidelijk geformuleerd
  6. Falls Personen vom Ballonpiloten als physisch zu schwach eingestuft werden oder ein Passagier sagt, schwanger zu sein, kann eine Verweigerung der Mitnahme erfolgen. Eine Rückerstattung wird als Annullierung seitens des Kunden betrachtet.
  7. In der Luftfahrt wird mit einem Standardgewicht von 63 kg pro Frau und 85 kg pro Mann gerechnet N.B: klopt 63 kg? Dat is al bijna  „model“-gewicht Falls das Gewicht des Kunden hier signifikant von abweicht, sollte dies seitens des Kunden immer und unbedingt bei der Reservierung der Ballonfahrt angegeben werden. Es wird dann in Absprache ein angemessener Preis vereinbart. 
  8. Falls diese Gewichtsbedingungen nicht beachtet werden, kann es passieren, dass Gruppen mit einem signifikanten Übergewicht nicht vollständig vom Ballon getragen werden können. Die Folge davon ist es, dass nicht alle Personen mitgenommen werden können.

Artikel 5 : HAFTUNG

  1. „Future Fun Ballooning“ haftet nicht für solche Schäden, die wegen des nicht in genügender Weise Nachkommens irgendwelcher Verpflichtungen, die für „Future Fun Ballooning BV“ aus der Vereinbarung hervorgehen, entstanden sind. Es sei denn, die aufgetretenen Schäden sind wegen absichtlichen oder grobfahrlässigen Handels von Future Fun Ballooning oder im anderweitigen Sinne als Folge der niederländischen Gesetzgebung oder bezüglich der im öffentlichen Verkehr geltenden Auffassungen, von „Future Fun Ballooning“ zu verantworten.
  2. Jegliche Haftung, wie dann auch gelagert, ist zu jedem Zeitpunkt auf den Rechnungsbetrag aus der getroffenen Vereinbarung mit „Future Fun Ballooning“ beschränkt.
  3. Die Haftung von „Future Fun Ballooning“ kann niemals höher sein als die Summe, wofür ihr Haftpflichtversicherer haftet, jedoch wohl erhöht mit dem in Rechnung gestellten Betrag aus der von „Fun Future Ballooning“ eingegangenen Ballonfahrtverpflichtung.
  4. Falls die gelieferten Dienste die Vermietung als Ballonbeförderer oder die Durchführung anderer Dienstleistungen im beratenden oder administrativen oder sonstigem Sinne betreffen, haftet immer die organisierende Seite für die entstandenen Schäden.
  5. Infolge der Teilnahme an Ballonfahrten oder anderen Aktivitäten, die von „Future Fun Ballooning“ angeboten werden, akzeptieren die Teilnehmer das selbst zu tragende Risiko bezüglich Schürf- und Stossverwundungen. Dies trifft auch zu auf verlorengehen  oder beschädigt werden von Kleidungsstücken oder persönlichen Ausrüstungsgegenständen. Die Ballonfahrtteilnehmer werden geachtet zu jedem Zeitpunkt, die von „Future Fun Ballooning“-Mitarbeitern erteilten Instruktionen zu befolgen. Falls die Teilnehmer sich nicht an diese Instruktionen halten, kann „Future Fun Ballooning“ für keinerlei Schäden, wie dann auch gelagert, haftbar gemacht werden.

 

Artikel 6 : DURCHFÜHRUNG  DER  VEREINBARUNG

  1. Falls beim Eingehen des Beförderungsvertrages nichts anderes vereinbart worden ist, bleibt die Art der Durchführung der Ballonfahrt immer der Entscheidung von „Future Fun Ballooning“ überlassen. Hierbei wird „Future Fun Ballooning“ immer nach bestem Wissen und Können und in Übereinstimmung mit den bei solchen Aufträgen üblichen Methoden handeln.
  2. „Future Fun Ballooning“ behält sich das Recht vor zu allen Zeiten die Durchführung der Ballonfahrt im letzten Moment zu verschieben oder auch ganz zu annullieren, wenn von aussen beeinflusste Umstände eine sichere Durchführung der Ballonfahrt verhindern oder nach Meinung von „Future Fun Ballooning“ eine Durchführung der Ballonfahrt ein zu grosses Risiko mit sich bringen würde.
  3. Das Risiko für die bereits gemachten Kosten eines Transports zum Ausführungspunkt des Auftrags geht für Fälle wie in 6 b) vermerkt, immer zu Lasten des Kunden.
  4. Für das Risiko des Nichterscheinens oder des nicht rechtzeitigen Erscheinens seitens des Kunden bezüglich der Durchführung der Ballonfahrt haftet immer der Kunde N.B: NL-zin „loopt“ niet vanwege 2 x „risico“ 
  5. Da das Ballonfahren stark abhängig ist von meteorologischen Bedingungen, können keine Rechte an die von „Future Fun Ballooning“ gemachten Angaben bezüglich Umfang und Zeitdauer der zu erbringende Leistung entlehnt werden. Derartige Angaben sind immer und zu allen Zeiten nur im angenäherten Sinne zu betrachten und basieren auf ideale Umstände. Falls der Umfang oder die Zeitdauer der Fahrt kürzer ist, wird der Auftrag dennoch geachtet vollständig durchgeführt zu sein.
  6. Der Kunde verpflichtet sich den Anweisungen des Piloten und seiner Crew zu befolgen, sofern die Bezug nehmen auf die Durchführung der Ballonfahrt. Dies gilt sowohl vor als auch während der Ballonfahrt sowie der Landung.

Artikel 7 : INKASSO

  1. Bei einer nicht-rechtzeitigen Bezahlung der Rechnung schuldet der Kunde seit Verfallsdatum pro Monat des gesamten Rechnungsbetrags einen monatlichen Stundungszins von 1,5 %. Dabei wird immer in ganzen Monaten gerechnet Eventuelle Zahlungen werden immer zuerst auf die aufgelaufenen Kosten in Minderung gebracht.
  2. „Future Fun Ballooning“ ist zudem berechtigt, ausser der Hauptsumme und den Stundungszinsen, sämtlich Kosten zu fordern, die entstanden sind wegen Nichtbezahlung wie die gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten. Dazu  gehören auch die Kosten für juristischen Beistand seitens Dritter. Die aussergerichtlichen Inkassokosten betragen 15 % der Hauptsumme mit einem Minimum von € 125,- und ohne, dass eine vorherige Aufforderung zu erfolgen hat.

Artikel 8: REKLAMATIONEN

  1. In dem Falle, dass ein Kunde eine Reklamation hat bezüglich der Durchführung der Vereinbarung, muss diese Reklamation unverzüglich und in schriftlicher Form per Einschreiben an „Future Fun Ballooning“ bekanntgegeben werden. Beschwerden, die nicht innerhalb von acht Tagen angezeigt werden, werden nicht mehr in Behandlung genommen.
  2. Falls die Reklamation nicht zur beidseitigen Zufriedenheit beseitigt werden kann, hat der sich beschwerende Kunde spätestens innert vierzehn Tagen seine Reklamation bei der KNVL-Behörde in Den Haag oder beim „Professionele Ballonvaarders Nederland“-Verein vorzubringen. Reklamationen berechtigen nicht zum Aufschub der Zahlungsverplichtung.

Artikel 9 : ÜBRIGE BESTIMMUNGEN

  1. Falls einige der vorstehenden Bestimmungen (teilweise) nichtig sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen jederzeit in Kraft.
  2. „Future Fun Ballooning“ ist jederzeit berechtigt diese „Allgemeinen Bedingungen“ zu ändern bzw .anzupassen.